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BFH Urteil v. - III R 88/07

Gesetze: EStG § 62, EStG § 63 Abs. 1, EStG § 32 Abs. 4, EStG § 32 Abs. 5

Verlängerung des Kindergeldes wegen gesetzlichen Grundwehrdienst

Leitsatz

Ein in Berufsausbildung befindliches Kind, das den gesetzlichen Grund-wehrdienst geleistet hat, wird gem. § 32 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG über die Vollendung des 27. (ab 2007: 25.) Lebensjahres hinaus auch dann für die gesamte Dauer des geleisteten Dienstes berücksichtigt, wenn der Dienst wegen des davor liegenden Wochenendes erst am Dritten des Monats angetreten und daher im ersten Monat des Wehrdienstes noch Kindergeld bezogen wurde.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 133 Nr. 2
EStB 2009 S. 61 Nr. 2
RAAAD-00208

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