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BFH Beschluss v. - IV B 133/07

Gesetze: EStG § 32c, GewStG § 7, GewStG § 8 Nr. 4, UmwStG § 18 Abs. 2, GG Art. 19

Keine Tarifbegrenzung für Umwandlungsgewinne

Leitsatz

Die Frage, ob Übernahmegewinne i. S. des § 18 UmwStG der letztmalig für den Veranlagungszeitraum 2000 anzuwendenden Tarifbegrenzung nach § 32c EStG unterliegen, ist nicht von grundsätzlicher Bedeutung i. S. des § 115 FGO. Da die Tarifbegrenzung für von der Gewerbesteuer befreite Einkünfte nicht zu gewähren war, liegt es jedoch nahe, sie auch für Übernahmegewinne nicht zu gewähren, die nach § 18 Abs. 2 UmwStG bei der Gewer-besteuer nicht zu erfassen sind.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 135 Nr. 2
SAAAD-00212

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