Entgelt für die Überlassung eines Firmenwagens zur privaten Nutzung an Arbeitnehmer
Leitsatz
Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur privaten Nutzung ohne ein dafür besonders berechnetes Entgelt bzw. gegen ein besonders berechnetes, aber nicht kostendeckendes Entgelt, kann ein Teil der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers Entgelt bzw. zusätzliches Entgelt i. S. des § 10 Abs. 2 UStG für die Nutzungsüberlassung sein. Der auf die Nutzungsüberlassung entfallende Wert der Arbeitsleistung kann mit den vom Arbeitgeber getragenen Kosten geschätzt werden. Hierfür ist ohne Bedeutung, ob der Arbeitnehmer wegen der Nutzungsüberlassung Mehrarbeit leisten muss und ob für diese Kosten der Vorsteuerabzug möglich ist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2009 S. 226 Nr. 2 HFR 2009 S. 286 Nr. 3 MAAAD-00214