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BFH Beschluss v. - VIII B 80/07

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 155, ZPO § 227, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

Verlegung eines anberaumten Verhandlungstermins bei Vorliegen erheblicher Gründe; Erfolgsaussicht einer Besetzungsrüge; Fehler der Finanzverwaltung sind keine Verfahrensmängel im Sinne des Revisionsrechts

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Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 180 Nr. 2
HAAAD-00220

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