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BFH Beschluss v. - IX B 156/08

Gesetze: FGO § 133a, FGO § 128 Abs. 3, FGO § 69 Abs. 3

Unanfechtbarkeit der gerichtlichen Entscheidung über eine Anhörungsrüge nach § 133a Abs. 4 Satz 3 FGO; keine Beschwerde gegen ablehnenden Beschluss der Aussetzung der Vollziehung

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Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 183 Nr. 2
LAAAD-00223

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