Keine Entschädigung i.S. von § 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG, wenn sie dafür geleistet wird, dass kein neuer Vertrag abgeschlossen wird
Leitsatz
Eine Entschädigung i. S. von § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG kann auch vorliegen, wenn bereits bei Beginn des Dienstverhältnisses ein Ersatzanspruch für den Fall der betriebsbedingten Kündigung oder Nichtverlängerung des Dienstverhältnisses vereinbart wird. Eine Entschädigung liegt hingegen nicht vor, wenn eine während des (noch) laufenden befristeten Dienstverhältnisses vereinbarte Abfindung dafür geleistet wird, dass das Dienstverhältnis vertragsgemäß ausläuft und nicht verlängert wird.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2009 S. 130 Nr. 2 EStB 2009 S. 60 Nr. 2 VAAAD-00224