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FG München Urteil v. - 1 K 766/07

Gesetze: AO § 80 Abs. 1 S. 4, AO § 122 Abs. 2, FGO § 56 Abs. 1, ZPO § 85 Abs. 2

Steuerberaterwechsel nach Bekanntgabe eines Steuerbescheids

Leitsatz

Wird die Beendigung der steuerlichen Vertretung erst nach Bekanntgabe eines Steuerbescheids an den bis dahin Empfangsbevollmächtigten Steuerberater dem Finanzamt mitgeteilt und wird die Rechtsbehelfsfrist versäumt, so kommt eine Wiedereinsetzung nicht in Betracht.

Tatbestand

Fundstelle(n):
XAAAD-01110

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