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FG München Urteil v. - 1 K 2599/07

Gesetze: AO § 235, AO § 370

Feststellung des Vorsatzes und Berechnung von Hinterziehungszinsen

Leitsatz

Das Gericht hat sich bei der Festsetzung von Hinterziehungszinsen mangels anderer Erkenntnismöglichkeiten anhand von Indizien eine Überzeugung zu bilden, ob eine vorsätzliche Steuerhinterziehung vorliegt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
ZAAAD-01118

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