Zinsen für Darlehensschulden, die das Betriebsunternehmen bei Begründung der Betriebsaufspaltung übernommen hat, als nach
§ 8 Nr. 7 GewStG hinzuzurechenende Leistungen
Leitsatz
Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass neben den Pachtzahlungen, die das Betriebsunternehmen für die Überlassung des Betriebs
an das Besitzunternehmen leistet, auch Zinszahlungen aus Darlehensverpflichtungen der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 7 Satz 2
GewStG unterliegen, in die das Betriebsunternehmen im Rahmen der Begründung der Betriebsaufspaltung eingetreten ist.