Zuordnung einer nach einer Haltedauer von mehr als 5 Jahren veräußerten Eigentumswohnung zum Gewerbebetrieb eines Grundstückshändlers
Leitsatz
Dem Gewerbebetrieb eines Grundstückshändlers kann eine nach Fertigstellung an den Sohn auf unbestimmte Dauer vermietete Eigentumswohnung auch dann zuzurechnen sein, wenn sie erst nach einer Haltedauer von 6 ½ Jahren veräußert wird. Bei Veräußerung einer Wohnung außerhalb des Fünfjahreszeitraums nach Erwerb bzw. Fertigstellung verringert sich jedoch die von einem zeitlichen Zusammenhang ausgehende Indizwirkung hinsichtlich des Vorliegens einer bedingten Veräußerungsabsicht und muss ggf. durch andere Anhaltspunkte ergänzt werden.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2009 S. 152 Nr. 2 EAAAD-01300