Berechnung des Meistgebots; keine Steuerbefreiung von Grundstücksübertragungen zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft; Anspruch auf rechtliches Gehör
Leitsatz
Grundstücksübertragungen zwischen Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind nicht von der Grunderwerbsteuer befreit; ein Verstoß gegen das GG liegt nicht vor. Die in § 1 Abs. 1 Nr. 4 sowie in § 9 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG verwendeten Begriffe sind aus dem Recht der Zwangsversteigerung vorgegeben und i. S. des Zwangsversteigerungsrechts auszulegen. Im Rahmen des § 9 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG sind Hypotheken und Grundschulden als bestehen bleibende Rechte mit ihrem Kapitalbetrag, dem Nennwert, anzusetzen. Die Einziehung der Grunderwerbsteuer kann unbillig sein, wenn der Meistbietende das Meistgebot für sich überhaupt nicht gewollt hat und das Grundstück alsbald an denjenigen weitergibt, in dessen Namen er von Anfang an handeln wollte.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2009 S. 214 Nr. 2 UVR 2009 S. 70 Nr. 3 EAAAD-01326