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BFH Beschluss v. - IV B 137/07

Gesetze: FGO § 53, FGO § 56 Abs. 1, FGO § 104, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, AO § 233a

Bei fehlendem Nachweis über die Zustellung eines FG-Urteils muss der Prozessbevollmächtigte im Rahmen der Fristenkontrolle von sich aus den Zeitpunkt der tatsächlichen Zustellung ermitteln; Erhebung von Steuernachforderungszinsen

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 200 Nr. 2
TAAAD-01334

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