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BFH Beschluss v. - V B 25/08

Gesetze: UStG § 14, UStG § 15 Abs. 1

Pflicht des Leistungsempfängers, die Angaben in der Rechnung zu überprüfen

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DAAAD-01335

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