Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - IX B 88/08

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3, FGO § 82

Keine grundsätzliche Bedeutung bei auslaufendem Recht; keine Abweichung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage, wenn FG bei der Beurteilung von Tatsachen zu einer anderen Auffassung als der Steuerpflichtige kommt

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
FAAAD-01356

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank