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Mitteilung des Einheitswerts zur Ermittlung der Rangklasse von Wohngeldforderungen im Zwangsversteigerungsverfahren
Am ist das Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze (WoEigGuaÄndG) vom in Kraft getreten. Artikel 2 des Gesetzes enthält Änderungen des Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsrechts, die einem Ausfall der Wohnungseigentümergemeinschaften bei zukünftigen Immobiliarvollstreckungen entgegen wirken sollen, so u. a. die Einrichtung des Vorrangrechts nach § 10 Abs. 3 des Zwangsversteigerungsgesetzes (ZVG).
Voraussetzung nach § 10 Abs. 3 Satz 1 ZVG ist, dass der zu vollstreckende Betrag drei Prozent des Einheitswerts der Eigentumswohnung übersteigt.
Zum Nachweis dieser Voraussetzung muss dem Vollstreckungsgericht der jeweilige Einheitswertbescheid vorgelegt werden. Dieser liegt jedoch dem vollstreckenden Gläubiger, der Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. dem Verwalter in der Regel nicht vor.
Bei Anträgen auf Auskunft über die Höhe des Einheitswerts bitte ich im Hinblick auf das Steuergeheimnis wie folgt zu verfahren:
1. Antrag auf Auskunft durch die Wohnungseigentümerschaft
Durch das Steuergeheimnis sind alle Verhältnisse eines anderen geschützt, soweit diese dem Finanzamt z. B. in einem Verwaltungsverfahren in Steuersachen bekannt geworden sind (§ 30 Abs. 2 Nr. 1a – c AO). Zu den durch das Steuergeheimnis geschützten Verhältnis...