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LAG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 10 Sa 1164/07

Gesetze: ZPO § 263; ZPO § 314; ZPO § 525; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1

Leitsatz

Wenn ein Sozialplan für eine Betriebsänderung (hier Stilllegung zum ) schon mehr als 7 Jahre im Voraus vereinbart wird, hat ein Arbeitnehmer auch bei einer Eigenkündigung zu einem Termin mehr als 4 Jahre vor Ende der Betriebsänderung schon Anspruch auf die Sozialplanabfindung.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
WAAAD-01586

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