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FG München Beschluss v. - 1 V 2502/07

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3

Beweiswürdigung im AdV-Verfahren

Leitsatz

Im AdV-Verfahren sind strittige Sachverhalte (hier: abgeschlossener Mietvertrag, der nicht tatsächich durchgeführt wurde, da insgesamt von einer Selbstnutzung des Vermieters auszugehen ist) auf Basis der präsenten Beweismittel und Indizien summarisch zu würdigen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
KAAAD-02134

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