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BFH Beschluss v. - III B 176/07

Gesetze: FGO § 78, FGO § 102

Übersendung von Akten in die Kanzlei des Prozessbevollmächtigten ist eine Ermessensentscheidung

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 192 Nr. 2
AAAAD-02172

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