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BFH Beschluss v. - IV B 127/07

Gesetze: EStG § 5 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 2, UrhG § 94, FGO § 76, FGO § 128 Abs. 3

Recht des Filmherstellers handelsrechtlich ein immaterieller Vermögensgegenstand und steuerrechtlich ein immaterielles Wirtschaftsgut; Aktivierung von Vermögensgegenständen in der Handelsbilanz; Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung durch das FG; Übernahme von Feststellungen eines strafgerichtlichen Urteils

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Fundstelle(n):
EAAAD-02175

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