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BFH Beschluss v. - VIII B 190/07

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3, ZPO § 227, FGO § 96

Nicht stattgegebener Antrag auf Verlegung der mündlichen Verhandlung als Verfahrensmangel; Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind dem materiellen Recht zuzuordnen

Fundstelle(n):
IAAAD-02191

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