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BAG Beschluss v. - 3 AZN 584/08 (F)

Gesetze: GG Art. 20 Abs. 3; ArbGG § 9 Abs. 5; ArbGG § 72a; ArbGG § 78a

Leitsatz

1. Es gibt keinen Rechtsgrundsatz, wonach über eine Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nach § 78a ArbGG möglichst die selben Richter entscheiden sollen, die auch an der angegriffenen Entscheidung mitgewirkt haben.

2. § 9 Abs. 5 ArbGG verpflichtet nicht dazu, über die Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde oder einer Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör zu belehren. Verfassungsrechtliche Bedenken dagegen bestehen nicht.

Fundstelle(n):
NJW 2009 S. 541 Nr. 8
XAAAD-02228

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