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BGH Urteil v. - IX ZR 130/07

Gesetze: InsO § 129; InsO § 143; InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1

Leitsatz

Verfügt der Schuldner nach Aussetzung der Vollziehung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung der Finanzverwaltung über das gepfändete Konto, werden die Insolvenzgläubiger dadurch benachteiligt.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 542 Nr. 3
DB 2009 S. 274 Nr. 6
NJW-RR 2009 S. 482 Nr. 7
WM 2009 S. 129 Nr. 3
ZIP 2009 S. 83 Nr. 2
TAAAD-02306

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