Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Beschluss v. - III ZB 41/08

Gesetze: ZPO § 518 n.F.; ZPO § 524

Leitsatz

a) Ergeht ein Ergänzungsurteil nach Ablauf der Berufungsfrist, aber noch vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist gegen das ursprüngliche Urteil, so bleibt für den Lauf der Berufungsbegründungsfrist die Zustellung des Ursprungsurteils maßgeblich. Das Ergänzungsurteil wirkt sich in einem solchen Fall auf den Lauf der Begründungsfrist nicht aus.

b) Auch nach neuem Rechtsmittelrecht kann eine unzulässige Hauptberufung in eine zulässige Anschlussberufung umgedeutet werden.

Fundstelle(n):
SAAAD-02555

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank