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BGH Urteil v. - VII ZR 188/07

Gesetze: HGB § 354 a a.F.

Leitsatz

Ist eine trotz Abtretungsverbot erfolgte Abtretung nach § 354 a Satz 1 HGB wirksam, kann der Schuldner in Kenntnis der Abtretung mit dem Zedenten keinen Vergleich schließen, nach dem die Forderung ganz oder teilweise nicht mehr geltend gemacht werden kann.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2009 S. 113 Nr. 4
BB 2009 S. 242 Nr. 6
NJW 2009 S. 438 Nr. 7
WM 2009 S. 367 Nr. 8
TAAAD-02601

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