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BFH Beschluss v. - V B 110/07

Gesetze: FGO § 51, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 119 Nr. 1, GG Art. 101

Zurückweisung eines Antrags auf Ablehnung eines Richters; greifbar gesetzwidriges Verhalten nur bei überflüssiger Äußerung eines Richters nach Schluss der mündlichen Verhandlung über die Erfolgsaussichten der Klage

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 396 Nr. 3
RAAAD-02645

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