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BFH Beschluss v. - VIII B 210/07

Gesetze: FGO § 76, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 90, ZPO § 295, ZPO § 227

Verzicht auf die Rüge der Verletzung der Sachaufklärungspflicht; vorgesehene, aber nicht gebuchte Inlands-Urlaubsreise kein erheblicher Grund für eine Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
LAAAD-02660

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