Anbau an bestehendes Gebäude als selbständiges
Wirtschaftsgut; AfA-Bemessungsgrundlage nach Entnahme des Gebäudes aus dem
Betriebsvermögen
Leitsatz
1. Ein Anbau an ein bestehendes Gebäude ist insbesondere dann
ein gegenüber diesem selbständiges Wirtschaftsgut, wenn er mit dem
Altgebäude baulich nicht verschachtelt ist. Dies ist nach bautechnischen
Kriterien zu beurteilen. Ein Anbau, der keine eigene statische Standfestigkeit
besitzt, ist kein selbständiges Wirtschaftsgut. Die Frage der baulichen
Verschachtelung ist maßgeblich nach der eigenen Standfestigkeit des
Anbaus aufgrund eigener Fundamentierung und Ausstattung mit eigenen, tragenden
Mauern zu beurteilen. 2. Ist allein wegen seiner bautechnischen
Selbständigkeit ein Gebäude als selbständiges Wirtschaftsgut zu
behandeln, kommt es auf seinen Nutzungs- und Funktionszusammenhang nicht
an. 3. Lineare Absetzungen für Abnutzung gemäß
§ 7 EStG auf aufgedeckte und
versteuerte stille Reserven können auch bei Inanspruchnahme der
Sonderabschreibung nach dem
FördG, insbesondere der
Restwertabschreibung nach
§ 4 Abs. 3 FördG in Betracht
kommen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2009 S. 370 Nr. 3 HFR 2009 S. 482 Nr. 5 ZAAAD-02664