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BFH Urteil v. - IX R 1/08

Gesetze: EStG § 7 Abs. 4, EStG § 6 Abs. 5, FördG § 4 Abs. 3

Anbau an bestehendes Gebäude als selbständiges Wirtschaftsgut; AfA-Bemessungsgrundlage nach Entnahme des Gebäudes aus dem Betriebsvermögen

Leitsatz

1. Ein Anbau an ein bestehendes Gebäude ist insbesondere dann ein gegenüber diesem selbständiges Wirtschaftsgut, wenn er mit dem Altgebäude baulich nicht verschachtelt ist. Dies ist nach bautechnischen Kriterien zu beurteilen. Ein Anbau, der keine eigene statische Standfestigkeit besitzt, ist kein selbständiges Wirtschaftsgut. Die Frage der baulichen Verschachtelung ist maßgeblich nach der eigenen Standfestigkeit des Anbaus aufgrund eigener Fundamentierung und Ausstattung mit eigenen, tragenden Mauern zu beurteilen.
2. Ist allein wegen seiner bautechnischen Selbständigkeit ein Gebäude als selbständiges Wirtschaftsgut zu behandeln, kommt es auf seinen Nutzungs- und Funktionszusammenhang nicht an.
3. Lineare Absetzungen für Abnutzung gemäß § 7 EStG auf aufgedeckte und versteuerte stille Reserven können auch bei Inanspruchnahme der Sonderabschreibung nach dem FördG, insbesondere der Restwertabschreibung nach § 4 Abs. 3 FördG in Betracht kommen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 370 Nr. 3
HFR 2009 S. 482 Nr. 5
ZAAAD-02664

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