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FG München Urteil v. - 6 K 2375/07

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1

Kosten für die Sanierung einer Außenfassade nur mit qualifiziertem Nachweis als außergewöhnliche Belastungen abziehbar

Leitsatz

Hat der Kläger nicht durch ein vorab erstelltes Gutachten eine Gesundheitsgefährdung einer asbesthaltigen Außenfassade nachgewiesen, und ist auch eine konkrete Gesundheitsgefährdung nicht erkennbar, können die Aufwendungen zur Sanierung dieser Fassade nicht nach § 33 EStG berücksichtigt werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
FAAAD-02863

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