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FG Köln Urteil v. - 10 K 4005/05 EFG 2009 S. 328 Nr. 5

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5

Einkünfte § 19 EStG:

Doppelte Haushaltsführung

Leitsatz

Bei Eheleuten, die den gleichen Beschäftigungsort haben und dort auch in einer Wohnung leben, die in ihrer Größe in etwa dem angegebenen Hauptwohnsitz entspricht, ist in aller Regel von einem Haupthausstand am Beschäftigungsort auszugehen.

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 328 Nr. 5
NAAAD-03037

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