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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 12 K 2172/06 AO

Gesetze: KO § 53 § 54 AO§ 218 Abs. 2 AO§ 226 Abs. 1 BGB § 387

Voraussetzungen einer zulässigen Aufrechnung eines Gläubigers außerhalb des Konkursverfahrens

Leitsatz

Gegen Vorsteuererstattungsansprüche des Konkursverwalters aus nach Konkurseröffnung ausgeführten Rücklieferungen der Abnehmer der Gemeinschuldnerin kann die Finanzbehörde mit Konkursforderungen aufrechnen, wenn der Rechtsgrund für diese Ansprüche durch mit einem Rückgaberecht verbundene Lieferungen vor Verfahrenseröffnung gelegt worden ist und sie damit im konkursrechtlichen Sinne vor Konkurseröffnung begründet worden sind.

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Fundstelle(n):
EAAAD-03040

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