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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 1 K 192/08

Gesetze: EStG § 16, EStG § 34, GewStG § 7

Gewerbesteuerpflichtiger Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf des einzigen Grundstücks

Leitsatz

Das einzige Grundstück einer Gesellschaft, die als Bauträger tätig geworden ist, stellt Umlaufvermögen dar, wenn bereits zum Zeitpunkt des Kaufs des Grundstücks feststand, dass das Grundstück nach der Bebauung und Vermietung der erstellten Gebäude veräußert werden sollte.

Der Veräußerungsgewinn aus der Veräußerung eines solchen Grundstücks ist gewerbesteuerpflichtig.

Fundstelle(n):
NAAAD-03076

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