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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 6 K 159/06

Gesetze: EStG § 15 Abs. 2 Satz 1, EStG § 18 Abs. 1, GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1, FGO § 94 a, BGB § 1896

Berufsmäßige Betreuung durch Rechtsanwalt gewerblich

Leitsatz

Ein berufsmäßiger Betreuer i. S. der §§ 1896 ff. BGB erzielt aus dieser Tätigkeit auch dann Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn er Rechtsanwalt ist.

Fundstelle(n):
QAAAD-03088

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