Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fehler bei der
Übertragung durch Telefax
Leitsatz
Ist die per Telefax beim BFH eingereichte Revisionsbegründung infolge eines Übertragungsfehlers nur unvollständig übermittelt worden, reicht es zur Glaubhaftmachung im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO nicht aus, wenn sich der Wiedereinsetzungsantrag in seinem Kern auf die Behauptung beschränkt, das Telefax auf dem üblichen - sonst einen beanstandungsfreien Empfang ermöglichenden - Weg versandt zu haben, eine ausführliche Darlegung der Umstände des Absendungsvorgangs und eine nähere Beschreibung des verwendeten technischen Geräts jedoch fehlt. Auch die Beifügung eines Sendeberichts mit einem "ok-Vermerk" reicht zur Glaubhaftmachung nicht aus.