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BFH Beschluss v. - I R 48/08

Gesetze: FGO § 56 Abs. 2

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fehler bei der Übertragung durch Telefax

Leitsatz

Ist die per Telefax beim BFH eingereichte Revisionsbegründung infolge eines Übertragungsfehlers nur unvollständig übermittelt worden, reicht es zur Glaubhaftmachung im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 2 FGO nicht aus, wenn sich der Wiedereinsetzungsantrag in seinem Kern auf die Behauptung beschränkt, das Telefax auf dem üblichen - sonst einen beanstandungsfreien Empfang ermöglichenden - Weg versandt zu haben, eine ausführliche Darlegung der Umstände des Absendungsvorgangs und eine nähere Beschreibung des verwendeten technischen Geräts jedoch fehlt. Auch die Beifügung eines Sendeberichts mit einem "ok-Vermerk" reicht zur Glaubhaftmachung nicht aus.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
QAAAD-03263

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