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BFH Urteil v. - VIII R 74/05 BStBl 2009 II S. 238

Gesetze: EStG § 4 Abs. 1 und 3EStG § 15 Abs. 2EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2GewStG § 2 Abs. 1 Satz 1

Keine wissenschaftliche Tätigkeit eines Promotionsberaters; kein Wechsel der Gewinnermittlungsart wegen Umqualifizierung freiberuflicher in gewerbliche Einkünfte

Leitsatz

1. Ein Promotionsberater, der aufgrund selbst entwickelter Testverfahren und von Gesprächen sog. Begabungsanalysen seiner Klienten erstellt und diesen sodann beim Finden eines Dissertationsthemas, der Vermittlung eines Doktorvaters und der Gliederung behilflich ist sowie die Klienten unterstützend in die wissenschaftliche Methodik einweist und neben weiteren technischen Hilfeleistungen begleitende Literaturrecherchen vornimmt, erfüllt noch nicht die Voraussetzungen für die Annahme einer eigenen wissenschaftlichen Tätigkeit.

2. Erzielt ein Steuerpflichtiger Gewinneinkünfte und ermittelt er seinen Gewinn mittels Einnahmen-Überschussrechnung, so kann er nicht allein deshalb, weil seine Einkünfte im Anschluss an eine Außenprüfung nicht mehr als freiberuflich, sondern als gewerblich eingestuft werden, durch einen Wechsel zum Bestandsvergleich eine Gewerbesteuerrückstellung bilden.

Fundstelle(n):
BStBl 2009 II Seite 238
BBK-Kurznachricht Nr. 4/2009 S. 165
BFH/NV 2009 S. 487 Nr. 3
BFH/PR 2009 S. 129 Nr. 4
DB 2009 S. 374 Nr. 8
DStRE 2009 S. 330 Nr. 6
EStB 2009 S. 48 Nr. 2
FR 2009 S. 671 Nr. 14
GStB 2009 S. 9 Nr. 3
HFR 2009 S. 260 Nr. 3
KÖSDI 2009 S. 16351 Nr. 2
KÖSDI 2009 S. 16354 Nr. 2
NJW 2009 S. 797 Nr. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 5/2009 S. 266
StB 2009 S. 57 Nr. 3
StuB-Bilanzreport Nr. 3/2009 S. 116
LAAAD-03295

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