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FG Köln Urteil v. - 14 K 1678/07 EFG 2009 S. 315 Nr. 5

Gesetze: EigZulG § 9 Abs. 5 Satz 2

Eigenheimzulage:

Gewährung der Kinderzulage; Begriff der Haushaltszugehörigkeit

Leitsatz

Bei getrennt lebenden Ehegatten wird das Kind i.d.R. zum Haushalt des Elternteils gehören, dem das Sorgerecht zusteht und der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Besuche des Kindes bei dem unterhaltspflichtigen Elternteil begründen keine auf Dauer angelegte Haushaltszugehörigkeit.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2009 S. 315 Nr. 5
VAAAD-03513

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