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BVerwG Urteil v. - 7 C 1/08

Gesetze: Verfassung der DDR Art. 45 Abs. 1; KVG analog § 2 Abs. 1; EinigVtr Art. 21; EinigVtr Art. 22; GG Art. 3; GG Art. 14; GG Art. 20 Abs. 3; GG Art. 140; WRV Art. 138

Leitsatz

Vor Gründung der DDR vertraglich vereinbarte gemeindliche Kirchenbaulasten sind nicht auf die Gemeinden übergegangen, die 1990 durch die Kommunalverfassung der DDR als selbstständige Gebietskörperschaften neu errichtet wurden, sondern sind regelmäßig mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland erloschen.

Der Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland war verfassungsrechtlich nicht gehindert, mit dem Zustimmungsgesetz zum Einigungsvertrag das Erlöschen vertraglich vereinbarter Kirchenbaulasten zu bewirken, die bis dahin fortbestanden hatten. Darin liegt insbesondere keine verfassungsrechtlich unzulässige Ungleichbehandlung von Kirchengemeinden in den neuen Bundesländern im Vergleich zu Kirchengemeinden in den alten Bundesländern.

Fundstelle(n):
AAAAD-03585

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