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BGH Beschluss v. - IX ZB 232/08

Gesetze: ZPO § 240

Leitsatz

Wird nach Einreichung der Klage bei Gericht, aber noch vor Zustellung an den Beklagten das Insolvenzverfahren über dessen Vermögen eröffnet, findet eine Unterbrechung des Rechtsstreits nicht statt.

Fundstelle(n):
NJW-RR 2009 S. 566 Nr. 8
WM 2009 S. 332 Nr. 7
ZIP 2009 S. 240 Nr. 5
RAAAD-03617

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