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BGH Urteil v. - VII ZR 211/07

Gesetze: HOAI § 4 Abs. 1; HOAI § 24

Leitsatz

Die bei stufenweiser Beauftragung des Architekten schriftlich getroffene Honorarvereinbarung über später zu erbringende Leistungen wird mit dem Abruf dieser Leistungen wirksam und ist deshalb "bei Auftragserteilung" im Sinne des § 4 Abs. 1 HOAI getroffen.

Ein bei Auftragserteilung vereinbarter Umbauzuschlag kann einvernehmlich schriftlich geändert werden.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NJW-RR 2009 S. 447 Nr. 7
QAAAD-03626

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