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BGH Urteil v. - VIII ZR 274/06

Gesetze: BGB § 305c Abs. 2; BGB § 307 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 1 Cb; AGBG § 23 Abs. 2; AVBGasV § 4

Leitsatz

In dem formularmäßigen Erdgassondervertrag eines Gasversorgungsunternehmens mit seinen Kunden ist die Preisanpassungsklausel

"Der vorstehende Gaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der allgemeinen Tarifpreise eintritt."

gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB unwirksam, weil sie hinsichtlich des Umfangs der Preisänderung nicht klar und verständlich ist und die Kunden deswegen unangemessen benachteiligt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2009 S. 169 Nr. 5
BB 2009 S. 634 Nr. 13
NJW 2009 S. 578 Nr. 9
NWB-Eilnachricht Nr. 1/2009 S. 19
WM 2009 S. 321 Nr. 7
ZIP 2009 S. 320 Nr. 7
RAAAD-03630

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