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BFH Beschluss v. - III S 65/08 (PKH)

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2

Lottogewinn als einzubeziehende Bezüge bei der Ermittlung des Jahresgrenzbetrags

Leitsatz

Lottogewinne des Kindes gehören zu seinen Bezügen im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG, die zur Bestreitung des Unterhalts und der Berufsausbildung geeignet sind.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 382 Nr. 3
MAAAD-03662

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