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LAG Hamm Urteil v. - 17 Sa 537/07

Gesetze: LA § 2 Nr. 2; LA § 3 Nr. 2

Leitsatz

Die tarifliche Einmalzahlung nach §§ 2 Nr. 2, 3 Nr. 2 des Lohnabkommens in der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens vom stellt eine pauschalierte Tariflohnerhöhung dar. In den Monaten März bis Mai 2006 gezahlte übertarifliche Lohnbestandteile konnten auf die Einmalzahlung angerechnet werde.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
PAAAD-04620

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