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LAG Hamm Urteil v. - 18 Sa 1102/07

Gesetze: BGB § 611 Abs. 1; Lohnabkommen (LA) der Metall- und Elektroindustrie NRW vom

Leitsatz

Die tarifliche Einmalzahlung nach § 2 Nr. 2, § 3 Nr. 2 des Lohnabkommens in der Metall- und Elektroindustrie NRW vom stellte eine pauschalierte Tariflohnerhöhung dar. In den Monaten März bis Mai 2006 gezahlte übertariflichen Zulagen konnten auf die Einmalzahlung angerechnet werden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
KAAAD-04639

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