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LAG Hamm Beschluss v. - 2 Ta 76/07

Gesetze: ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3 a; ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 1; ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 2

Leitsatz

Rechtsweg: Der Leitende Arzt einer Spezialklinik, der aufgrund eines Beratervertrages tätig geworden ist, kann als arbeitnehmerähnliche Person gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG angesehen werden, wenn er wirtschaftlich abhängig war und in ähnlicher Weise wie ein angestellter Arzt tätig geworden ist.

Fundstelle(n):
QAAAD-04958

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