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LAG Hamburg Beschluss v. - 8 Ta 27/07

Gesetze: ZPO § 883; ZPO § 888

Leitsatz

Ein Titel auf Herausgabe von Arbeitspapieren kann in der Regel nicht dahingehend ausgelegt werden, dass er auch die Verpflichtung zur Erstellung der Papiere beinhaltet. Das gilt auch dann, wenn die Herausgabe die Erstellung durch den Arbeitgeber logisch voraussetzt.

Fundstelle(n):
TAAAD-05339

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