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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 14 K 2620/07 E

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Nr. 2, EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 5, EStG § 12 Nr. 1 Satz 2

Berücksichtigung von Aufwendungen für Bewirtungen und Geschenke eines Arbeitnehmers für Kunden seines Arbeitgebers bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit als Werbungskosten

Leitsatz

Ein Außendienstmitarbeiter im Verkauf, der ohne Bestehen eines bezifferbaren Anspruchs ein nach der arbeitsvertraglichen Regelung jährlich u.a. im Hinblick auf die persönlichen Leistungen anzupassendes außertarifliches Gehalt und eine Jahresabschlussvergütung bezieht, kann Aufwendungen für Kundenbewirtungen und –geschenke als Werbungskosten abziehen.

Fundstelle(n):
XAAAD-05394

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