Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - IX ZR 179/07

Gesetze: ZPO § 137 Abs. 2; ZPO § 525

Leitsatz

Unterlässt es der Berufungsanwalt, auf ein die Rechtsauffassung seines Mandanten stützendes Urteil des Bundesgerichtshofs hinzuweisen, und verliert der Mandant deshalb den Prozess, wird der Zurechnungszusammenhang zwischen dem Anwaltsfehler und dem dadurch entstandenen Schaden nicht deshalb unterbrochen, weil auch das Gericht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs übersehen hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2009 S. 448 Nr. 9
NJW 2009 S. 987 Nr. 14
WM 2009 S. 324 Nr. 7
YAAAD-05508

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank