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BFH Beschluss v. - V B 223/07

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, ZPO § 227

Erheblicher Grund für die Aufhebung eines Termins zur mündlichen Verhandlung

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 401 Nr. 3
HAAAD-05557

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