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LAG Köln Urteil v. - 10 Sa 1020/07

Gesetze: BetrVG § 37 Abs. 3; BetrVG § 78 S. 2; MTV Nr. 14 für das Bodenpersonal der Lufthansa § 23

Leitsatz

1. Zur Frage, ob Betriebsratsmitglieder Anspruch auf tarifliche Zeitzuschläge nach § 23 MTV Nr. 14 für das Bodenpersonal der Dt. Lufthansa AG haben, wenn sie für mit Betriebsratstätigkeit zusammenhängende Reisezeiten Freizeitausgleich nach § 37 III BetrVG erhalten.

2. Sieht eine betriebliche Regelung über Dienstreisen für Arbeitnehmer keine Zuschläge beim Freizeitausgleich vor, gilt dies wegen § 78 S. 2 BetrVG auch für den Freizeitausgleich für Reisezeiten im Zusammenhang mit Betriebsratstätigkeit.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
LAAAD-06088

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