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LAG Köln Beschluss v. - 14 TaBV 70/07

Gesetze: BetrVG § 50; BetrVG § 58

Leitsatz

Sind mehrere Betriebe und Unternehmen eines Konzerns in einem Gebäude untergebracht, ergibt sich daraus allein nicht die Notwendigkeit einer einheitlichen Regelung in Bezug auf Arbeitsschutztatbestände.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2008 S. 1113 Nr. 21
DAAAD-06526

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