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Hessisches LAG Urteil v. - 19 Sa 686/06

Gesetze: BGB § 611; GmbHG § 35; HGB § 131

Leitsatz

Die Fortsetzung der bisherigen Tätigkeit durch eine abberufene Geschäftsführerin einer GmbH begründet nicht notwendig ein Arbeitsverhältnis mit der GmbH.

Aus einer Gesamtgläubigerschaft mehrerer Arbeitgeber in Bezug auf die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers folgt nicht notwendig eine Gesamtschuld der Arbeitgeber in Bezug auf die Vergütung. Die Konstruktion eines einheitlichen Arbeitsverhältnisses mit einer Arbeitgebergruppe (BAG AP Nr. 1 zu § 611 BGB Arbeitgebergruppe) ist rechtlich i.d.R. nicht erforderlich.

Auch bei Tätigkeit in einem gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen wird Vergütung nur vom Vertragsarbeitgeber geschuldet.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NAAAD-06702

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